Text von der Petition für Kinderrechte:
Novellierung der Kinderrechte und Verankerung in der österreichischen Verfassung
Die Unterzeichneten fordern die Österreichische Bundesregierung und die gesetzgebenden Organe auf, Folgendes im Rahmen der Kinderschutzrechte in der Verfassung zu verankern:
Ausländische Kinder, die einen großen Teil ihrer Sozialisierung in Kindergärten und Schulen Österreichs erfahren haben, während sie auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten mussten, betrachten Österreich als ihre Heimat, sie haben keine andere und dürfen deshalb nicht mehr abgeschoben werden!
• Kinder, die verfahrensbedingt Jahre in Österreich verbracht haben und ihrer Schulpflicht nachgekommen sind, sind schuldlos an Ausmaß und Länge der Verfahren.
• Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und sämtliche Paragraphen der UN-Kinderrechtskonvention sind daher OHNE JEDE EINSCHRÄNKUNG auf diese betroffenen Kinder anzuwenden.
• Ist dies nicht der Fall, wäre alles, was die Kinder bis dahin in Österreichs Kinder-gärten und Schulen über Demokratie, Freiheit und Menschenrechte gelernt haben, leeres Gerede ohne Bedeutung für sie und für uns.
• Eine Abschiebung der Kinder und ihrer Familien ist für die Betroffenen eine Katastrophe und schadet dem Ruf und Ansehen der Republik Österreich, ihrer Verfassung und ihrer Wertewelt!
Dies kann ich als mündige Bürgerin / als mündiger Bürger nicht gutheißen.
• Die Zahl dieser betroffenen Familien ist überschaubar und für Österreich leicht zu verkraften. Durch die neue Verfahrensweise wird es nicht mehr zu solchen Fällen kommen.
Sincerely,